Betroffenenauskünfte
Am 25.05.2018 ist die neue 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Ziel ist 
es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen zu schützen
 und insbesondere deren Rechte auf Schutz personenbezogener Daten. 
Im
 Artikel 13 und 14 der EU-DSGVO ist die Informationspflicht und das 
Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten aufgeführt. 
Nachstehend möchten wir Sie über die möglichen Datenspeicherungen, 
-verarbeitungen und -übermittlungen informieren:
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