Hinweis auf geändertes Verfahren zur Absetzung von Schmutzwassermengen aufgrund von: Viehhaltung - bewirtschaftete Flächen und tatsächlichem Nachweis durch installierte Messeeinrichtungen
Sehr
geehrte Kunden,
ab dem 01.01.2021 entfallen die bisherigen
Formulare zur Beantragung auf Absetzung Schmutzwasser.
Gemäß
§ 20 Abs. 2 Nr. 3 und 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der
Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 27. November 2019 sind Wassermengen, die
nicht der Kanalisation zugeführt werden, durch geeichte Wasserzähler oder
Abwassermesser nachzuweisen. Sollte ein entsprechender Einbau nicht möglich
sein, müssen die nicht zugeführten Wassermengen durch ein geeignetes Gutachten
eines unabhängigen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Hierauf
wurde bereits im Amtsblatt in der 50. und 51. KW 2020 hingewiesen.
Die
neuen Anträge finden sie HIER.
Wittlich,
den 14. Dezember 2021
Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land
Annegret
Heinz
Werkleiterin