Sehr geehrte
Bürgerinnen und Bürger,
am Samstag, den
04.12.2021 ist die nunmehr 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. In dieser
Verordnung wurde in § 7 Abs. 2 für öffentliche Einrichtungen folgendes
geregelt:
„In
öffentlichen Einrichtungen gelten in geschlossenen Räumen das Abstandsgebot
nach § 3 Abs. 1 und die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2. In geschlossenen
Räumen darf sich pro angefangene 10 m² Besucherfläche höchstens eine Besucherin
oder ein Besucher aufhalten. In öffentlichen Einrichtungen gilt in
geschlossenen Räumen für Besucherinnen und Besucher außerdem die Testpflicht
nach § 3 Abs. 5 Satz 1.“
D. h. für den
Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung ist ab sofort ein Impf-, Genesenen- oder
Testnachweis einer offiziellen Teststelle notwendig. Bitte halten Sie die
entsprechenden Nachweise nebst Personalausweis zur Vorlage bereit.
Zur besseren
Zugangssteuerung und zur Vermeidung von Wartezeiten ist zudem eine vorherige
Terminvereinbarung erforderlich. Termine können über unsere Wittlich-Land-App, telefonisch
(06571/107-0) oder per Mail () zentral oder unmittelbar bei den
jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbart werden.
Innerhalb der
Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung gilt die Maskenpflicht.
Diese
Regelungen gelten bis auf Weiteres.
Wir bitten um
entsprechende Beachtung und Ihr Verständnis.
Wittlich, den 06.12.2021
Verbandsgemeindeverwaltung
Wittlich-Land