Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 3 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land vom 27. November 2019 sind Wassermengen, die nicht der Kanalisation zugeführt werden, durch geeichte Wasserzähler oder Abwassermesser nachzuweisen.
Ab dem 01.01.2021 entfallen die Formulare zur Beantragung auf Absetzung Schmutzwasser. Die Vorgehensweise für die Schmutzwasserbefreiung für das Jahr 2020 bleibt unverändert.
Wenn Sie ab em Jahr 2021 weiterhin schmutzwasserbefreite Verbräuche anmelden wollen, setzen Sie sich bitte zwecks der weiteren Vorgehensweise spätestens bis zum 31.Juli 2021 mit unseren Sachbearbeiterinnen Frau Astrid Sedewitz (T. 06571-107449), Frau Selina Haupers (T. 06571-107481) oder Frau Sonja Herrig (T. 06571-107484) in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Heinz
Werkleiterin