(gemäß § 66 Absatz 3 Kommunalwahlordnung – KWO)
Gemäß § 53 i. V. m. § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz – KWG) ist aus Gründen der Inkompatibilität (vgl. § 54 KWG) bei der gewählten Frau Jennifer Roegler als Ersatzperson die/der nächste noch nicht berufene Bewerberin/Bewerber mit der höchsten Stimmzahl des Wahlvorschlags, über den das ausgeschiedene Ratsmitglied gewählt wurde, in den Verbandsgemeinderat einzuberufen.
Als Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl unter den nicht berufenen Bewerberinnen/Bewerbern auf dem Wahlvorschlag des „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ wurde
Frau Adelheid Esch, Auf der Katz 7, 54516 Bruch
als Ersatzperson in den Verbandsgemeinderat Wittlich-Land einberufen.
Frau Esch hat das Mandat angenommen.
54516 Wittlich, den 18.12.2020
Verbandsgemeinde Wittlich-Land
gez. Dennis Junk
Bürgermeister, zugleich Wahlleiter